
Achtung: Für die Einreise nach Österreich ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Bitte informieren Sie sich über die Rückreisebestimmungen für Ihr Heimatland im jeweiligen Land an entsprechender Stelle.
Mit den Lockerungsschritten fällt auch die Maskenpflicht in vielen Bereichen, wie Beherbergung und Gastronomie. Weiterhin getragen werden muss die Maske in Supermärkten, Apotheken, Krankenhäusern etc., sowie öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen. Es wird empfohlen auch darüber hinaus eine Maske zu tragen.

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